Sofern sich Ihr Betriebssitz im Stadtgebiet Bergheim befindet müssen alle Gewerbemeldungen zeitgleich mit Aufnahme der Tätigkeit, Änderung des Betriebssitzes oder der Tätigkeit oder der Aufgabe des Betriebes erfolgen. Sollte die Meldung nach drei Monaten der Aufnahme, Änderung oder Aufgabe vorgenommen werden, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
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Gewerbe- und Marktwesen
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