Gebührensätze 2012 (je Frontmeter)
Kat 1 =Straßenreinigung wöchentlich 1,60 Euro
Kat 2 =Straßenreinigung vierzehntägig 0,80 Euro
Kat 3 =Gehwegreinigung 2 x wöchentlich 6,27 Euro
Kat 5 =Reinigung der Fußgängerzone, 5 x wöchentlich 36,10 Euro
Kat 6 =Reinigung der Fußgängerzone 2 x wöchentlich 15,08 Euro
Kat 8 =Winterdienst 1,07 Euro
Die Stadt Bergheim reinigt die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraße jedoch nur die Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bergheim den Grundstückseigentümern übertragen ist.
Gebührenmaßstab
Berechnungsgrundlage für die Straßenreinigungsgebühr ist die Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (die so genannte Frontlänge des Grundstücks), die Straßenart (Anliegerstraße, innerörtliche Straße oder überörtliche Straße) sowie die Anzahl der Reinigungen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes der einzelnen Straßen durch die Stadt oder die Anlieger ist im Straßenverzeichnis festgelegt. Die Reinigung aller Gehwege einschließlich der Winterwartung ist den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Die von dieser Regelung ausgenommenen Gehwege sind ebenfalls im Straßenverzeichnis der Stadt Bergheim aufgeführt.
Rechtsvorschriften
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bergheim und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Bergheim. Mehr Informationen zum Thema Straßenreinigung oder Winterdienst, insbesondere zum Umfang der Reinigungs- und Winterwartungspflichten der Anlieger, erfahren Sie bei der Abteilung Städtische Betriebe, Herrn Reinsch Tel.: 02271/89-577, E-Mail: Eberhard.Reinsch.@bergheim.de
Seitenanfang