Die Ahnenforschung rückt in letzter Zeit immer mehr in das Interesse des Bürgers. Viele fragen sich, wer sind meine Vorfahren, woher komme ich? Bei der Klärung dieser Fragen können Sie auf die Erfahrungen der Mitarbeiter des Standesamtes zurückgreifen. Das Standesamt wird Ihnen, gegen Zahlung einer Suchgebühr, bei der Suche nach Ihren Ahnen behilflich sein. Allerdings ist zu beachten, dass nur Daten für den Bereich Standesamt Bergheim vorhanden sind.
Die Daten stehen auch dort unter Datenschutz. Für die Einsichtnahme ist ein entsprechendes begründetes Interesse nachzuweisen. In Ausnahmefälle können auch Urkunden ausgestellt werden.
Wichtig sind möglichst umfassende Angaben über die gesuchte Person. Insbesondere sollten wichtige Daten wie z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum so genau wie möglich sein, da sich die Höhe der Gebühr nach dem Suchaufwand richtet. Eine Vorsprache beim Standesamt ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Die Anfragen kann auch schriftlich gestellt werden.
Für jeden Suchvorgang werden Gebühren erhoben. Die Gebühren schwanken je nach Aufwand zwischen 17,00 Euro und 55,00 Euro, die auch fällig werden, wenn eine Suche ergebnislos verlaufen ist.
Hinzu kommt noch die Gebühr für die ausgestellte Urkunde in Höhe von 10,00 Euro.
Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes zum 01.01.2009 wurden auch die Aufbewahrungsfristen der Personenstandsregister bei den Standesämtern geändert.
Eheregister werden 80 Jahre,
Geburtenregister werden 110 Jahre,
Sterberegister werden 30 Jahre
beim jeweiligen Standesamt, wo der Personenstandsfall eingetreten ist, geführt.
Beispiel:
Sie suchen heute (2011) einen Geburtseintrag eines Vorfahrens, der 1900 im Bergheimer Gebiet geboren sein soll, dann wenden Sie sich bitte an das Personenstandsarchiv oder an das Archiv der Stadt Bergheim, Herrn Andermahr Tel. 02271 89 211.
Die Ausstellung, Einsicht oder Auskunft der Urkunden unterliegt auch den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Fremde Personen müssen ein entsprechendes begründetes Interesse nachweisen.
Wichtig sind möglichst genaue, umfassende Angaben über die gesuchte Person, wie Geburts-, Eheschließungs- und/oder Sterbedatum.
Können Sie keine genauen Angaben machen, sind zu den Gebühren für die Urkunde (10,-- €) oder die Auskunft (6,-- €), eine Suchgebühr zwischen 17,-- € und 66,-- €, je nach Zeitaufwand zu erheben. Die Suchgebühr wird auch bei ergebnisloser Suche erhoben.