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Gewerbean-, um- und -abmeldung

Alle Gewerbemeldungen müssen zeitgleich mit Aufnahme der Tätigkeit, Änderung des Betriebssitzes oder der Tätigkeit oder der Aufgabe des Betriebes erfolgen. Sollte die Meldung nach 3 Monaten der Aufnahme, Änderung oder Aufgabe vorgenommen werden, kann ein Ordnungswirdrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen (§ 14 GewO)
  

Diese Anmeldung kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Handelsregister eingetragen sind.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, soweit Sie nicht in Bergheim wohnen)
Nachweis über den Eintrag in der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten (nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten)
bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

Grundsätzlich ist zur Gewerbeanmeldung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Dazu muss diese Person eine schriftliche Vollmacht, Ihren Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

 

Eine schriftliche Anmeldung ist nur bei Tätigkeiten, die nicht besonderen Zulassungsvoraussetzungen (erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten) unterliegt, möglich. Sollten Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen, müssen alle erforderlichen Unterlagen der Anmeldung beigefügt sein. Weiterhin ist zur Entrichtung der Verwaltungsgebühr (20,00 €) ein Verrechnungsscheck beizufügen oder eine einmalige Einzugsermächtigung zu erteilen.

 

Für die Anmeldung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten ist die Vorlage der Eintragung der Handwerkskammer erforderlich. Nähere Informationen zur Abgrenzung und Einteilung handwerklicher Tätigkeiten erhalten Sie bei der Handwerkskammer:

 

Handwerkskammer zu Köln

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel.: 0221-2022-0

 

Bei der Gewerbeanmeldung erlaubnispflichtiger oder überwachungsbedürftiger Tätigkeiten sind die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten!

 

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten:

Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Betrieb einer Spielhalle
Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten
Reisegewerbe
Maklererlaubnis (Erlaubnis erteilt Rhein-Erft-Kreis, Antrag ist aber bei der Kreisstadt Bergheim zu stellen)
Bewacher
Pfandleiher
Güterkraftverkehr, Personenbeförderung - Erlaubnis erteilt Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt- Platz 1, 50126 Bergheim, Tel: 02271-83-0
Arbeitnehmerüberlassung - Erlaubnis erteilt Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211-4306-0

Hier ist die Vorlage der Erlaubnis bei der Gewerbeanmeldung erforderlich.

 

Überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind in § 38 Gewerbeordnung abschließende aufgezählt. Für die Anmeldung dieser Tätigkeiten ist zusätzlich zu den o.g. Unterlagen ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Beide Unterlagen können beim Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt Ihres Wohnsitzes beantragt werden.

 

Für die Anmeldung erlaubnispflichtiger und überwachungsbedürftiger Tätigkeiten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Gewerbeanmeldung Handelsregisterfirmen (§ 14 GewO)

Die Gewerbeanmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften kann erst nach Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis(e) des/der Geschäftsführer(s)
bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
aktueller Auszug aus dem Handelsregister
bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

Sollte eine erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeit angemeldet werden, ist auch hier die Vorlage der entsprechenden Erlaubnis oder Unterlagen erforderlich. Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigen erforderlich. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werde. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht, der Personalausweis der/des Geschäftsführer(s) und der Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich.

 

Gewerbeummeldung (§ 14 GewO)

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Betrieb innerhalb des Stadtgebietes Bergheim umziehen, sich die Tätigkeit des Gewerbes ändert. Änderungen im Bereich der Geschäftsführung bei Handelsregisterfirmen sind anzuzeigen (unter Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges).

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis
bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
bei juristischen Personen: Handelsregistereintragung
bei handwerksähnlichen oder handwerklichen Tätigkeiten: Eintragung der Handwerkskammer
bei erlaubnispflichtigen und überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Vorlage der Erlaubnis bzw. erforderlichen Unterlagen (Original oder beglaubigte Kopie)
bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

Bei einer Sitzverlegung Ihres Betriebes in eine andere Stadt ist eine Gewerbeabmeldung in Bergheim erforderlich, sowie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt des neuen Betriebssitzes.

 

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigen erforderlich. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werde. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht, der Personalausweis der/des Geschäftsführer(s) und der Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich.

 

Gewerbeabmeldung (§ 14 GewO)

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie die selbständige Tätigkeit aufgeben oder den Betriebssitz in einen anderen Zuständigkeitsbereich verlegen.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis
bei schriftlicher Abmeldung: Kopie der Gewerbeanmeldung

Für eine Gewerbeabmeldung ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.

 

Gebühren:

 

Gewerbeanmeldung: 20,00 €

Gewerbeummeldung: 20,00 €

Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

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