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Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsbeistandschaft
Betreutes Wohnen
Diese Hilfen werden auf Antrag der Eltern / Sorgeberechtigten durch den Allgmeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes eingeleitet und im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Hilfeplanung begleitet.
Die Hilfen greifen nicht in die Rechte und Pflichten der Eltern ein, sondern sie unterstützen die Eltern. Die Hilfen können bis zu zwei Jahren gewährt werden. Dies geschieht hauptsächlich dadurch, dass pädagogische Fachkräfte die Ratsuchenden zu Hause besuchen.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Mit der Unterstützung der SPFH sollen Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung gestützt werden, damit sie eine angemessene Versorgung, Erziehung und Förderung ihrer Kinder leisten können.
Die SPFH bietet Beratung als Einzel-, Paar- und / oder Familiengespräche an. Sie leistet gegebenenfalls praktische Unterstützung (z.B. Anleitung im altersgerechten Umgang mit Kindern), begleitet zu Terminen in der Schule und im Kindergarten oder bei Ämtern, bietet pädagogische Einzelarbeit mit besonders belasteten Kindern oder Jugendlichen an sowie Gruppenarbeit mit Müttern, Eltern mit Kleinkindern, Mädchen und Jungen. Einmal im Jahr findet eine viertägige Ferienfreizeit mit Familien statt.
Die SPFH richtet sich an Familien, die (vorübergehend) bei der Versorgung, Förderung und / oder Erziehung ihrer Kinder Unterstützung benötigen.
Unter "Familien" sind dabei leibliche Eltern mit Kindern, Stieffamilien, allein erziehende Mütter und Väter sowie Pflegefamilien zu verstehen.
SPFH ist sinnvoll bei:
Erziehungsschwierigkeiten
Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
Vernachlässigung, drohender Verwahrlosung
Schulproblemen
familiären Konflikten, Beziehungsstörungen
Gewalt
Trennung der Eltern
Rückführung eines Kindes aus dem Heim
ungünstigen Wohnverhältnissen
finanziellen Problemen
Überforderung im Alltag
sozialer Isolation
Meist liegen mehrere Gründe gleichzeitig vor, die zur Einleitung der Hilfe Anlass geben.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft soll dem Kind oder Jugendlichen helfen, seine Entwicklungsprobleme zu bewältigen, seinen Selbstwert zu stärken und seinen Platz in der Familie neu zu finden.
Kinder oder Jugendliche, die große Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld haben, stehen im Mittelpunkt dieser Hilfe.
Erziehungsbeistandschaft ist sinnvoll, wenn Eltern und das Kind selbst sich auf Grund einer meist längeren Vorgeschichte sehr stark belastet fühlen durch:
Probleme zwischen Kind und Eltern
Schulprobleme
Antriebsschwäche
Aggressivität
drohende Verwahrlosung
Entwicklungsrückstände
Konflikte mit dem Gesetz

Betreutes Wohnen

Jugendliche sollen Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung  erhalten und zur eigenverantwortlichen, selbständigen  Lebensführung angeleitet werden.
Dabei erhalten die Jugendlichen im Rahmen einer sozialpädagogischen Betreuung in ihrer eigenen Wohnung regelmäßige Beratung und lebenspraktische Unterstützung
Dieses Angebot können Jugendliche in Anspruch nehmen, die auf Grund schwieriger Lebensumstände nicht mehr in ihrer Familie leben können und über die Voraussetzungen einer eigenständigen Lebensführung verfügen.

Unser Fachteam:

Isabel Dappert-Winter
Carsten Freese
Claudia Kalthoff

Denis Kamenetsky

Natalie Molitor
Marina Naumann

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Kontakt

Informations- und Beratungszentrum (IBZ)
 
Abteilungsleitung:
Angelika Klein
Telefon: 02271 - 89 520
Telefax: 02271 - 89 71 520

 
Sekretariat:
 Inge Strunck
Telefon: 02271 - 89 111 
Telefax: 02271 - 89 71 111 
E-Mail senden an :
ibz@7559e0a87e484dd0974b3c049118e65dbergheim.de
 

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr:     08:30 Uhr - 12:30 Uhr 
Mo. bis Mi.    14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do.                 14:00 Uhr - 17:45 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung

Adresse

Bethlehemer Straße 9 - 11
50126 Bergheim
 
Der Eingang befindet sich an der Rückseite des Rathauses am Parkplatz "Am Knüchelsdamm".