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Aufgaben der Amtsvormundschaft (nur für minderjährige Kinder)

Die Amtsvormundschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:

bestellte Amtsvormundschaft

Das Jugendamt wird durch Beschluss des Amtsgerichts zum Amtsvormund für minderjährige Kinder bestellt und erhält dann das Sorgerecht oder Teile hiervon, wenn dies nicht mehr durch die Eltern wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann.

gesetzliche Amtsvormundschaft

Diese tritt kraft Gesetzes ein, wenn bei Geburt eines Kindes die Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Ihr Ansprechpartner für Amtsvormundschaften beim Jugendamt: 

Herr Bernd Blömer
Raum 5.06
Tel.-Nr.: 89-533
Fax-Nr.: 89-71533 
E-Mail: bernd501a158510eb40c2836d75ed65f7301b.bloemer@f124c66b0b934efca93be6eb77572d14bergheim.de 

Herr Johannes Beucher
Raum 5.08
Tel.-Nr.: 89-501
Fax-Nr.: 89-71501
E-Mail: johannes1ac66c124ba7420ca38d7f512266e0c3.beucher@1ae1f6c431684263baff95b7b052b57abergheim.de 

 

Frau Elisabeth Paschke-Dauth

Raum 5.06

Tel.-Nr.: 89-504

Fax-Nr.: 89-71504 
E-Mail: elisabetha82b4d0649bd4a8da8fef896d99fe7e2.paschke-dauth@1b6fff0ad9e94a8690c7162d2639b03ebergheim.de

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