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Grundinformationen über die unterschiedlichen Arten von Baulasten

Eine Baulast ist die durch die Grundstückseigentümerin / den Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde erklärte öffentlich - rechtliche Verpflichtung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen.
Der Eigentümer geht eine freiwillige (aber bindende) Verpflichtung gegenüber Dritten ein. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen und können bei berechtigtem Interesse (z.B. Kaufabsicht) eingesehen werden.

Beispiele:

Abstandflächenbaulast 
Zur Verhinderung baurechtswidriger Verhältnisse muss/kann die auf dem Nachbargrundstück liegende Abstandfläche durch Eintragung der Baulast öffentlich-rechtlich gesichert werden. Die übernommene Abstandflächenbaulast kann sich jedoch auf die Bebauungsmöglichkeiten des angrenzenden Grundstückes auswirken.
Skizze einer Abstandflächenbaulast
Vereinigungsbaulast
Die Errichtung eines Gebäudes auf mehreren Grundstücken ist unzulässig. Durch die Eintragung einer Vereinigungsbaulast, die keinerlei privatrechtliche Auswirkungen z.B. für das Grundbuch oder für das Steuerrecht besitzt, kann die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht werden. Die Vereinigungsbaulast kann auch andere bauordnungsrechtliche Verstöße ausräumen.
Skizze Vereinigungsbaulast
Erschließungsbaulast 
Fehlt einem Baugrundstück die ausreichende Erschließung (z.B. Kanalleitungen oder Zufahrt), kann durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung diese gesichert werden. Ist z.B. kein direkter Zugang zur öffentlichen Straße vorhanden, kann ein Wegerecht über das dazwischenliegende Grundstück eingetragen werden und so die verkehrliche Erschließung gesichert werden.
Skizze Gehrecht-baulast
Stellplatznachweis 
Ein Stellplatz kann auch auf einem in der näheren Umgebung vorhandenen geeigneten Grundstück hergestellt werden. Die Verpflichtung einen notwendigen Stellpatz auf einem anderen als dem eigenen Baugrundstück herzustellen wird durch eine Baulasterklärung abgesichert. 
Skizze Stellplatz-Baulast
notwendige Unterlagen:
Antrag auf Eintragung einer Baulast (Zusendung auf Anfrage, i.V. mit einem Bauvorhaben)
Amtlicher Lageplan in mind. 4-facher Ausfertigung
Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks (nicht älter als 3 Monate)
Grundbuchauszug des begünstigten Grundstückes (nicht älter als 3 Monate)
Gesetzliche Grundlage:
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