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Baumschutzsatzung der Kreisstadt Bergheim

Ein Baum auf Ihrem Grundstück nimmt Ihnen Licht? Oder er wächst über die Grundstücksgrenze und Ihr Nachbar verlangt die Beseitigung?

Ob Sie den Baum fällen dürfen, ergibt sich aus der Baumschutzsatzung. Bäume, die eine - je nach Art - bestimmte Größe erreicht haben, sind grundsätzlich geschützt. Doch die Baumschutzsatzung sieht auch Ausnahmen und Befreiungen in besonderen Fällen - insbesondere bei kranken Bäumen, von denen eine Gefahr ausgeht - vor. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt einen schriftlichen Antrag voraus.

Die Baumschutzsatzung der Kreisstadt Bergheim sowie den Antrag auf eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung können Sie hier herunterladen.

Probleme an der Gartengrenze

Bäume an der Grundstücksgrenze können leicht zu Ärger mit dem Nachbarn führen: Sind die Pflanzabstände eingehalten? Fällt Laub auf das Nachbargrundstück? Wer darf das Obst an überhängenden Ästen ernten?

Einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen bietet Ihnen die unten zum Download bereitgestellte Broschüre des Landesjustiz-ministeriums zum Thema "Rechtsprobleme an der Gartengrenze".

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