Die Kreisstadt Bergheim kommt mit dieser Bekanntmachung ihrer
Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A 2009 und § 3 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW nach.
Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung handelt, wurde der
Bieterkreis bereits im Vorhinein festgelegt. Die Erweiterung des
Bieterkreises ist nicht vorgesehen. Anfragen bzw. Bewerbungen
von zusätzlichen Bietern können daher nur bei zukünftigen
Ausschreibungen berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf
die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre Anfrage
bzw. Bewerbung verzichtet wird.