Der Zentrale Bürgerservice beglaubigt Kopien und Abschriften, sofern die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Bitte beachten Sie:
Viele Dokumente bedürfen einer öffentlichen Beglaubigung, die nicht vom Zentralen Bürgerservice vorgenommen werden darf. Nicht beglaubigt werden:
Geburtsurkunden
Sterbeurkunden
Heiratsurkunden
Diese Urkunden können Sie beim Standesamt, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat, beglaubigen lassen.
Nicht beglaubigt werden außerdem:
Testamente
Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
Grundbucheintragungen
von Gerichten gefertigte Entscheidungen
Vereins- und Handelsregistersachen
Eidesstattliche Versicherungen
Generalvollmachten
Kopien mit ausländischen Textinhalten
übersetzte ausländische Ausweisdokumente
ausländische Pässe
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Original und Abschrift oder Kopie des Schriftstückes
Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich
Gebühren
Beglaubigung Kopien: 2,50 € je Dokument
Beglaubigung Unterschriften: 1,50 € je Unterschrift
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. (Hierfür gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses!)
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