Für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s und ggf. des Ehegatten der "Belegart 0" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Unterrichtungsnachweis der IHK
Nachweis über Betriebsvermögen - in der Regel 10.000 €
Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung - bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1.000.000 €, bei Objektschutz gegen Sachschäden mindestens 250.000 €
Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Abteilung 4.4 – Bodenmanagement
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Ist eine juristische Person Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34a GewO, sind die oben genannten Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen.
Es ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung erforderlich.
Gebühr: 1.000 €.
Der Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen sollten, aber bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Der Antrag ist auch im Falle eine Ablehnung gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt dann 50% der eigentlichen Gebühr.
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