Wenn Sie die Tätigkeit eines Maklers, Anlageberaters oder die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen ausführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ist der Betriebssitz im Stadtgebiet Bergheim, müssen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen bei der Abteilung "Bodenmanagement" der Stadt Bergheim abgeben. Nach Prüfung der Unterlagen sowie Abgabe einer Stellungnahme wird der komplette Antrag an den Rhein-Erft-Kreis weitergeleitet, von dort bekommen Sie die entsprechende Erlaubnis. Dann müssen Sie das Gewerbe entsprechend anmelden.
Für die Erlaubnis nach § 34c GewO benötigen Sie folgende Unterlagen:
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s der "Belegart 0" -direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Abteilung 4.4 – Bodenmanagement
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Ist eine juristische Person Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34c GewO, sind die oben genannten Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen.
Für die Antragstellung ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprach erforderlich.
Die Gebühr richtet sich nach den Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten. Nähere Informationen zu den Gebühren können bei der Genehmigungsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis, erfahren.
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