Für den Betrieb eines Pfandleihers benötigen Sie eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s der "Belegart 0" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Abteilung 4.4 – Bodenmanagement
Postfach 11 69 5
0101 Bergheim
Ist eine juristische Person Antragsteller einer Erlaubnis nach § 34a GewO, sind die oben genannten Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen.
Besondere Sicherheiten
Sicherheiten in Höhe von 100.00 €, bei Autopfandhäusern 125.000 € (Bankguthaben oder Bankbürgschaft)
Nachweis einer Versicherung über Pfänderbestand gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung
klare Abgrenzung von einem evtl. parallel geführten Handelsgeschäft
Gebühr: 1.000 €.
Der Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen sollten, aber bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Der Antrag ist auch im Falle eine Ablehnung gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt dann 50% der eigentlichen Gebühr.
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