Direkt zum Inhalt Startseite
Sie sind hier: Startseite › Wirtschaft › Gewerbemeldung
Darstellung:Textversion

Zum Eröffnen einer Spielhalle benötigen Sie eine Erlaubnis.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s  der "Belegart 0" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
gültige Baugenehmigung

Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:

Kreisstadt Bergheim

Abteilung 4.4 – Bodenmanagement

Postfach 11 69

50101 Bergheim

 

Ist eine juristische Person Antragsteller der Gaststättenerlaubnis, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen

 

 

Anzahl der Spielgeräte

Die Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Grundfläche der Spielhalle. Gemäß der Spielverordnung darf man in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen je Quatratmeter nur ein Geld- oder Warenspielgerät aufstellen, insgesamt dürfen aber maximal 12 Geräte aufgestellt werden.

Weitere Erlaubnisse

Zusätzlich zur Spielhallenerlaubnis benötigen Sie eine Erlaubnis zum Aufstellen den Geräte sowie eine Geeignetheitsbestätigung für die Räumlichkeiten. Zur Beantragung der Spielhallenerlaubnis ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.

 

Gebühr: 3.000 €

Seitenanfang

Suchen und Finden

Kontakt

Bodenmanagement
Beate  Pütz
Telefon: 02271 - 89 677
Telefax: 02271 - 89 71 677
beateac99830785754de09676756ccdb1c6a6.puetz@a14f42bcc39a4c838f6d0478fecacd90bergheim.de
 
Dominik Göbel
Telefon: 02271 - 89 544
Telefax: 02271 - 89 71 544 
dominik.goebel@bergheim.de
 

Öffnungszeiten

Mo - Di
Mi
Do
 
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:45 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr