Zum Eröffnen einer Spielhalle benötigen Sie eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s der "Belegart 0" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse - bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Bescheinigung des Insolvenzgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
gültige Baugenehmigung
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:
Kreisstadt Bergheim
Abteilung 4.4 – Bodenmanagement
Postfach 11 69
50101 Bergheim
Ist eine juristische Person Antragsteller der Gaststättenerlaubnis, sind die Nachweise über die Zuverlässigkeit sowohl für die juristische Person als auch für alle natürlichen vertretungsberechtigten Personen vorzulegen
Anzahl der Spielgeräte
Die Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Grundfläche der Spielhalle. Gemäß der Spielverordnung darf man in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen je Quatratmeter nur ein Geld- oder Warenspielgerät aufstellen, insgesamt dürfen aber maximal 12 Geräte aufgestellt werden.
Weitere Erlaubnisse
Zusätzlich zur Spielhallenerlaubnis benötigen Sie eine Erlaubnis zum Aufstellen den Geräte sowie eine Geeignetheitsbestätigung für die Räumlichkeiten. Zur Beantragung der Spielhallenerlaubnis ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühr: 3.000 €
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