Grundsätze der Kinder- und Jugendförderung
Gemäß §74 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist es die Aufgabe des Jugendamtes, die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
Sie will ergänzend zu der Erziehung und Bildung in Familie, Schule und Beruf wirken, sie will das Recht des jungen Menschen als Mitglied unserer Gesellschaft stärken. Die Leistungen der Jugendhilfe müssen so erfolgen, dass sie von möglichst vielen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden können.
Die Kreisstadt Bergheim bejaht uneingeschränkt den Vorrang der Jugendverbände und freien Träger. Sie wird sich stets um partnerschaftliche Zusammenarbeit bemühen und wünscht die Mitverantwortung und Mitwirkung der beteiligten jungen Menschen. Die Verwirklichung dieser Ziele soll unter anderem durch Förderung, Unterhaltung und Finanzierung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen erreicht werden. Fachliche und persönliche Beratung sind dazu ebenso Mittel wie finanzielle Zuwendung.
Eine ausführliche Übersicht der einzelnen Fördermöglichkeiten und die Formulare zur Beantragung der Fördermittel können Sie am rechten Bildschirmrand downloaden.
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