Aufgaben der Fürsorgestelle
Das Ziel der Fürsorgestelle ist die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Die Fürsorgestelle berät und unterstützt
erwerbstätige schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und ihnen Gleichgestellte mit einem GdB von mindestens 30 sowie
Folgende Hilfen werden von der Fürsorgestelle angeboten:
Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit und Beruf.
Die Fürsorgestelle berät und informiert, von wem welche
Hilfe gewährt werden kann und hilft bei der Antragstellung
Hilfen am Arbeitsplatz
Die Fürsorgestelle berät - auch vor Ort - bei der Gestaltung eines
behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes und der
behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen unterliegen dem
besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX,
sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate besteht. Die
Kündigung ist dann nur noch mit vorheriger Zustimmung des
Integrationsamtes möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür einen
Antrag beim Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland stellen. Die Fürsorgestelle führt das erforderliche
Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen
dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen.
Anschließend wird dem Integrationsamt ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
Schwerbehindertenausweise
Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung und somit auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie Anträge auf Verschlimmerung des Grads der Behinderung können Bürgerinnen und Bürger der Kreisstadt Bergheim bei der Stadtverwaltung einreichen.
Die Ausweise werden für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Die Verlängerung der Ausweise erfolgt 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Ausweise sind in der Regel 5 Jahre gültig und werden entsprechend verlängert. Bei kürzerer Gültigkeitsdauer kann der Ausweis hier im Rathaus nur für die Dauer eines Jahres verlängert werden.
Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Bergheim wohnen, wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung oder an den Rhein-Erft-Kreis, Amt für Familien, Senioren und Soziales, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Tel: 02271/833171 - 833173.
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