Wenn Sie Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen wollen, benötigen Sie neben einer Erlaubnis zum Aufstellen der Geräte eine Geeignetheitsbescheinigung. Damit wird bestätigt, dass sich die Räumlichkeiten, in denen Sie die Geräte aufstellen wollen, auch für die Aufstellung eignen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
formloser, schriftlicher Antrag
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (in Kopie)
Die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die Räume zur Aufstellung der Geld- oder Warenspielgeräte geeignet sind. Zum Beispiel können Spielgeräte in Spielhallen und begrenzt auf die Anzahl auch in Schank- und Speisewirtschaften (bis zu drei Geräte) aufgestellt werden. Zum Beispiel dürfen gemäß der Spielverordnung in Trinkhallen oder Ausschankbetrieben auf Volksfesten, Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen sowie in Schank- und Speisewirtschaften auf Sportplätzen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.
Gebühr: 100 €
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