Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig. Es ist dabei unerheblich, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind freiberufliche Tätigkeiten (Informationen dazu bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Allgemeine Informationen und Formulare zu Gewerbemeldungen finden Sie hier.
Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis erforderlich ist bzw. für die besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind:
Für Fragen rund um die Gewerbemeldungen sowie zu den aufgeführten Tätigkeiten und Erlaubnissen stehen Ihnen Frau Pütz, Herr Göbel und Frau Landen als Ansprechpartner zur Verfügung.