Direkt zum Inhalt Startseite
Sie sind hier: Startseite › Wirtschaft › Gewerbemeldung
Darstellung:Textversion

Gewerbewesen

Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig. Es ist dabei unerheblich, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind freiberufliche Tätigkeiten (Informationen dazu bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

 

Allgemeine Informationen und Formulare  zu Gewerbemeldungen finden Sie hier.

 

Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis erforderlich ist bzw. für die besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind:

Für Fragen rund um die Gewerbemeldungen sowie zu den aufgeführten Tätigkeiten und Erlaubnissen stehen Ihnen Frau Pütz, Herr Göbel und Frau Landen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Seitenanfang

Suchen und Finden

Kontakt

Bodenmanagement und Gewerbewesen
Beate Pütz   
Telefon: 02271 - 89 677
Telefax: 02271 - 89 71 677
beate47838e3dfe7a480da3ea2970906bc0dc.puetz@0297e29840f240589cf20919057d3d90bergheim.de

Dominik Göbel
Telefon: 02271 - 89 544
Telefax: 02271 - 89 71 544 
dominik.goebel@bergheim.de
 
Saskia Landen
Telefon: 02271 - 89 694
Telefax: 02271 - 89 71 694
saskia6aee1d627a274317b56a8b745139b3e9.landen@d570e537c322468d80d5d54f083aabf8bergheim.de
 

Öffnungszeiten

Mo - Di
Mi
Do
 
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 17:45 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr