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Gewerbewesen

Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig, es ist dabei unerheblich, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind freiberufliche Tätigkeiten (Informationen dazu bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

 

Allgemeine Informationen und Formulare  zu Gewerbemeldungen finden Sie hier.

 

Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis erforderlich ist bzw. für die besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind:

Für Fragen rund um die Gewerbemeldungen sowie zu den aufgeführten Tätigkeiten und Erlaubnissen stehen Ihnen Tanja Voß und Stefan Groß als Ansprechpartner zur Verfügung.
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