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Doppelhaushalt 2011 - 2012 genehmigt

Landrat erteilt vorbehaltlose Freigabe für den städtischen Haushalt 

Der Haushaltsplan, ein dickes, schweres Buch mit vielen Seiten, Zahlen und Texten liegt vor uns.

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens zum Doppelhaushalt 2011/2012 hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 09.06.2011 die in der Haushaltssatzung festgesetzte Verringerung der allgemeine Rücklage genehmigt. Die Verfügung ergeht ohne Auflagen, Bedingungen oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

Die Genehmigung wird in der Erwartung erteilt, dass der Doppelhaushalt 2011/2012 entsprechend der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl die Defizite 2011 und 2012 als auch zukünftige strukturelle Defizite im Hinblick auf die Vorgabe des Haushaltsausgleiches so gering wie möglich zu halten.


Die Kreisstadt Bergheim ist gehalten, der Aufsichtsbehörde über die Entwicklung der städtischen Haushaltswirtschaft und den Fortschritt der Konsolidierungsmaßnahmen zwei Mal jährlich zu berichten.

Mit Blick auf die im Finanzplanungszeitraum 2013 bis 2015 ausgewiesenen Fehlbedarfe in der Ergebnisplanung weist die Aufsichtsbehörde darauf hin, dass die geordnete Haushaltswirtschaft durch Maßnahmen, deren langfristige Bindungen den städtischen Haushalt belasten, nicht gefährdert werden darf. Das bedeutet, dass auch die investiven Maßnahmen im Rahmen der Ausführung der Haushaltssatzung 2011/2012 nochmals sorgfältig auf ihre Haushaltsverträglichkeit bzw. ihre Umsetzung hin dem Grunde wie aber auch der Höhe nach zu prüfen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltssatzung ist für den 18.06.2011 vorgesehen, die Phase der vorläufigen Haushaltswirtschaft endet damit am 19.06.2011. Danach stehen der Ausführung des Haushaltes bis auf die beschlossenen Sperrvermerke keine haushaltsrechtlichen Hinderungsgründe entgegen.

Weitere Informationen finden Sie im Haushaltsbuch 2011 2012 (pdf, 15 MB)

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Klaus  Wolff
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