Hier werden sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte
zur Unterschutzstellung (eingetragene Baudenkmäler können in der Denkmalliste der Stadt Bergheim eingesehen werden) als auch die bautechnische Betreuung, wie z.B. bei Veränderungen und Umnutzungen, durchgeführt.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Denkmalschutz
und Denkmalpflege
Ausstellung der denkmalrechtlichen Erlaubnis (gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NW sind alle Arbeiten vor Baubeginn mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen)
Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen (alle Aufwendungen, sofern sie nach Art und Umfang zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich und mit der Unteren Denkmalbehörde vor Ausführung abgestimmt sind, können steuerlich anerkannt werden)
Als gesetzliche Grundlage dient das Denkmalschutzgesetz NW
(Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen DSchG).