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Was ist der Integrationsrat?

Der Integrationsrat löst den bisherigen Ausländerbeirat ab. Er ist nicht nur Migrantenvertretung, sondern auch Ratsausschuss. Er hat damit eine stärkere Stimme als der bisherige Ausländerbeirat.

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?

Der Integrationsrat besteht aus den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern und aus von Zugewanderten direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Der Integrationsrat in Bergheim wird mit zwei Drittel direkt gewählter Personen (10 Personen) und einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder besetzt (5 Personen).

Die Mitglieder des Integrationsrates

FraktionNameFunktion
CDU-FraktionHerr Mehmet AltunsikMitglied Integrationsrat
CDU-Fraktion

Herr Dipl. Kfm.

Johannes Hübner

Mitglied Integrationsrat
SPD- FraktionFrau Elke BartkowskiMitglied Integrationsrat
SPD- FraktionFrau Fadia FaßbenderMitglied Integrationsrat
FDP- FraktionHerr Alfred FriedrichMitglied Integrationsrat
FraktionslosHerr Mohamed Abdellaoui1. stv. Vorsitzender Integrationsrat
FraktionslosHerr Hamid AhriouilMitglied Integrationsrat
FraktionslosHerr Bahzad AliMitglied Integrationsrat
FraktionslosFrau Dr. Fatma Ibrahim-LogemannMitglied Integrationsrat
FraktionslosFrau Viktoryia LaryonavaMitglied Integrationsrat
FraktionslosFrau Liobar Angelika Melon2. stv. Vorsitzende Integrationsrat
FraktionslosHerr Noureddine MoussaouiMitglied Integrationsrat
FraktionslosHerr Fernando RolloMitglied Integrationsrat
FraktionslosFrau Malgorzata Ewa UerlichMitglied Integrationsrat
FraktionslosHerr Vojislav VuksanovicVorsitzender Integrationsrat

Wer kann grundsätzlich gewählt werden?

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und sich mindestens seit einem Jahr legal in der Bundesrepublik aufhält und mindestens seit 07.11.2009 in Bergheim wohnt.

Wer kann wählen?

Ausländer:

Wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich mindestens ein Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält und seit mindestens seit 22.01.2010 in Bergheim wohnt

Deutsche:

 Wer mindestens 16 Jahre alt ist und nach dem 07.02.2005 Deutsche oder Deutscher geworden ist und seit mindestens dem 22.01.2010 in Bergheim wohnt und sich bis zum 27.01.2010 in das Wählerverzeichnis eintragen lässt. 

Mehr zur Bedeutung des Integrationsrats

Große Bedeutung misst das Land Nordrhein-Westfalen der aktiven Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei. Generationenübergreifend gilt es, Menschen mit Zuwanderungs-geschichte besser dabei zu unterstützen, ihr Potential und ihre Kompetenzen für sich und die Gesellschaft einzubringen.

 

Für die politische Partizipation der Zugewanderten sind die Integrations-gremien auf kommunaler Ebene zentrales Instrument. Die Mitglieder kennen den Alltag und die Bedürfnisse und können berichten, welche Angebote hilfreich und wirksam sind und warum bestimmte Maßnahmen nicht wirken. Ein Gemeinwesen, in dem Integration gelingt, profitiert von den Kompetenzen der Zugewanderten und der gesellschaftlichen Vielfalt.

Der Integrationsrat erhält den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines ganz normalen Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung direkt gewählter Migrantenvertreterinnen und -vertreter sowie vom Stadtrat entsandter stimmberechtigter Mitglieder werden die Voraussetzungen geschaffen, Migrantenvertretung und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Der Integrationsrat hat ein höheres politisches Gewicht als der bisherige Ausländerbeirat. Gemeinsam kann nun die Integrationspolitik vorangetrieben werden. Der Integrationsrat kann durch den Rat wirkliche Entscheidungskompetenzen übertragen bekommen. Das entspricht der Art, wie Räte Aufgaben an Ausschüsse delegieren. Zwischen Rat und Integrationsrat wird der Handlungsrahmen abgesteckt. So besteht die Möglichkeit, dass der Integrationsrat über Mittel für die Integrationsarbeit und die Selbstorganisationen der Migranten entscheidet. Darüber hinaus berät der Integrationsrat über alle wichtigen Themen für die Integrationspolitik. Er kommt in die Beratungsfolge zwischen Rat und Ausschüssen. So kann die Kommunalpolitik direkt mitgestaltet werden. Eingebürgert Deutsche und Spätaussiedler, die bis frühestens fünf Jahre vor dem Wahltermin eingebürgert wurden, erhalten ebenfalls das aktive Wahlrecht. Auch das ist ein eindeutiger Fortschritt. Es ist sehr wichtig, dass möglichst viele Migrantinnen und Migranten aller Altersgruppen und Herkunftsländer, EU-Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Aussiedlerinnen und Aussiedler sich für eine Kandidatur für den örtlichen Integrationsrat entscheiden. Dabei spielt die Herkunft der Kandidatinnen und Kandidaten keine Rolle. Die Erfahrung zeigt, dass Migrantinnen und Migranten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder Herkunft oftmals mit ähnlichen Schwierigkeiten und Problemen kämpfen. Sie haben also gemeinsame Interessen, die sie gemeinsam vertreten können.

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Kontakt

Geschäftsstelle des Integrationsrates
Vorsitzender:   Herr Vojislav Vuksanovic
Telefon: 02271- 89 328 und -327
Telefax: 02271 -89 71 323
E-Mail senden an Integrationsrat

Öffnungszeiten

Montag
 
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Freitag
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
15:00 Uhr - 16:00 Uhr
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
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