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Jugendgerichtshilfe (JGH)

Zuerst erwischt werden ... dann der Stress mit der Polizei ... und dann auch noch Post von der Staatsanwaltschaft: ein Jugendstrafverfahren ist eröffnet worden ...
 
Ärger, Unsicherheit, Angst. Was nun?!
 
Nach einer begangenen Straftat wird man heutzutage sicherlich nicht mehr an die Eisenkugel gekettet, aber dennoch passiert einiges und der Arm des Gesetzes hält einen im Griff. Junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren werden in diesem Falle durch die Jugendgerichtshilfe (JGH) des Jugendamtes beraten und begleitet. Die JGH ist automatisch über den gesamten Zeitraum am Verfahren beteiligt.
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Kontakt

Jugendgerichtshilfe
Irmgard  Braun-Hönnighausen
Telefon: 02271-89506
Telefax:  02271 - 8971506
i9d42382711394d79b66175d606568663.braun9d42382711394d79b66175d606568663.hoennighausen@af55398f88a74c0984284a36435c3299bergheim.de
Klaus Hurdes
Telefon: 02271-89505
Telefax: 02271-8971505
E-Mail: klaus9dbc4d2567074998b5e2bee7e29892e6.hurdes@bb1f908398a74b73843a29f7b380e912bergheim.de 
 
Britta Wegner
Telefon: 02271-89110
Telefax: 02271-8971110
E-Mail: britta6268c34ac5264795a4f06d62646803a7.wegner@193499f0c5a64c70b23ed7eba0533287bergheim.de

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr -15.30 Uhr

Donnerstag
8.00 Uhr -12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr

Freitag
8.00 Uhr -12.00 Uhr