Namensänderung
Vor- und Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden.
Entscheidungsbehörde ist hier, wenn Sie in Bergheim gemeldet sind, die Namensänderungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim, Frau Niesen, Tel. 02271 83 266.
Anträge werden vom Bürgerservice (Meldestelle) entgegen genommen. Auskunft erhalten Sie telefonisch 02271 89 373.
Namenserteilung, Ehenamensbestimmung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Angleichungserklärung zum deutschen Namensrecht
Hierfür ist das Wohnsitzstandesamt bzw. das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt oder die Ehe beurkundet ist.
Entsprechende Auskünfte geben Ihnen die Standesbeamtinnen - Frau Friedt, Tel. 02271 89 614, Frau Stier, Tel. 02271 89 611.
Wiederannahme des Geburtsnamens
Verwitwete oder rechtskräftig geschiedene Personen können Ihren Geburtsnamen oder alternativ auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der letzten Eheschließung bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung wird beim Standesamt des Hauptwohnsitzes abgegeben. Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch über die mitzubringenden Unterlagen.
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