Beurkundung eines Sterbefalles:
Der Tod einer Person wird vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet. Grundlage hierfür ist die Todesbescheinigung des Arztes, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft:
Seit dem 01.10.2002 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft von dem zuständigen Standesbeamten eintragen zu lassen. Dies ist in Bergheim möglich, wenn Sie
Ihren Hauptwohnsitz in Bergheim haben,
volljährig sind,
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
ledig, geschieden, verwitwet sind bzw. ihre Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfahren Sie beim Standesamt.
Eheschließung:
Sie wollen sich " trauen"? Hier ist der Weg dazu:
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit (hier wird die rechtliche Zulässigkeit einer Eheschließung geprüft) erforderlich sind, erfahren Sie beim Standesamt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Termin für die Eheschließung vereinbart werden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Termin zu vereinbaren.
An folgenden Tagen können Sie 2011/2012 auch samstags die Ehe schließen oder die Lebenspartnerschaft begründen:
Rathaus:
14. April 2012
02. Juni 2012
07. Juli 2012
04. August 2012
22. September 2012
20. Oktober 2012
08. Dezember 2012
Schloß Paffendorf:
12. Mai 2012
23. Juni 2012
21. Juli 2012
18. August 2012
08. September 2012
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Frau Friedt Tel. 02271 89 614 oder Frau Stier Tel. 02271 89 611.
Sonderservice und Räumlichkeiten für die Eheschließung:
Das Standesamt Bergheim bietet Ihnen rund um die Eheschließung diverse Serviceleistungen an:
Samstagstrauung im Historischen Rathaus
besonders festliche Eheschließung im exklusiven Ambiente von Schloss Paffendorf (Achtung: nur wenige Termine!)
Hier gelangen Sie zur
Gebührenübersicht.
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