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Kreisstadt Bergheim

Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)

Beschreibung

Möchten Sie die selbständige Tätigkeit im Reisegewerbe (z.B. als Schrottsammler/-händler oder mobiler Imbisswagen) ausüben, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte. Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit unselbständig ausführen möchten, brauchen Sie eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Betriebsinhaberin/ des Betriebsinhabers oder eine Zweitschrift.

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