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Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)

Möchten Sie die selbständige Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben, benötigen Sie hierfür eine Reisegewerbekarte. Wenn Sie die Reisegewerbetätigkeit unselbständig ausführen möchten, brauchen Sie eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers oder eine Zweitschrift.

 

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigt:

Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ohne Auflagen
polizeiliches Führungszeugnis der/des Antragstellerin/er’s  der "Belegart 0" -direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der "Belegart 9" - direkt in der Gewerbemeldestelle (sofern Sie in Bergheim wohnen) oder beim Meldeamt Ihres Wohnortes zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse -bei der Stadtkasse Ihrer Wohnortgemeinde zu beantragen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes - abhängig von Ihrem Wohnort bzw. Betriebssitz (bei juristischen Personen)
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
Passfoto

Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei Antragstellung zu adressieren an:

Kreisstadt Bergheim

Abteilung 4.4 – Bodenmanagement

Postfach 11 69

50101 Bergheim

 

Wird der Antrag durch eine juristische Person gestellt, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen zu erbringen.

 

Eine persönliche Vorsprache ist für den Antrag einer Reisegewerbekarte erforderlich.

 

Die Gebühr für die Reisegewerbekarte beträgt 250 €; bei Antragstellung wird ein Betrag in Höhe von 100 € sofort fällig.

 

Bei einer Änderung Ihrer gültigen Reisegewerbekarte müssen Sie dies ändern lassen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für die Änderung sind der Personalausweis und die Reisegewerbekarte mitzubringen. Die Gebühr für die Änderung liegt zwischen 10 € und 250 €.

 

Bei Aufgabe der Reisegewerbetätigkeit ist dies unverzüglich anzuzeigen und die Reisegewerbekarte abzugeben. Eine persönlich Vorsprache ist erforderlich, dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die Reisegewerbekarte mit.

 

 Die Reisegewerbekarte wird bei Abmeldung der Tätigkeit eingezogen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

Sollten Sie Ihre Reisegewerbekarte verlieren, müssen Sie eine Verlustanzeige machen. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen. Weiterhin müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

formloser, schriftlicher Antrag
Passfoto
ausgefüllte Verlustanzeige

Beachten Sie bitte: Falls Sie die alte Reisegewerbekarte wieder finden oder zurückbekommen sollten, müssen Sie diese bei der Gewerbemeldestelle wieder abgeben!

 

Gebühr: 100 €

 

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Beate  Pütz
Telefon: 02271 - 89 677
Telefax: 02271 - 89 71 677
beateebd2d895f0404bcba375ea1f1207c477.puetz@ed5d220abe114e9a890ef2672daab61bbergheim.de
 
 
Dominik Göbel
Telefon: 02271 - 89 544
Telefax: 02271 89 71 544 
dominik.goebel@bergheim.de
 

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