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Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
 
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich nach den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes/ Wohnungsbindungsgesetz.

Ihre Ansprechpartner sind

A - K

Frau Kemmerling

Zimmer 3.08
Telefon 02271/89-255 Fax 02271/8971255

E-Mail senden an Frau Kemmerling

 

A - K

Frau Rixen

Zimmer 3.09

Telefon 02271/89-613 Fax 02271/8971613

E-Mail senden an Frau Rixen

 

L - Z 
Frau Walloschek

Zimmer 3.08

Telefon 02271/89-257 Fax 02271/8971257

E-Mail senden an Frau Walloschek

 

L - Z

Herr Schopen

Zimmer 3.10
Telefon 02271/89-252 Fax 02271/8971252

E-Mail senden an Herrn Schopen

  

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