Um eine öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines richtet sich nach den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes/ Wohnungsbindungsgesetz.
Ihre Ansprechpartner sind
Frau Kemmerling
Zimmer 3.08
Telefon 02271/89-255 Fax 02271/8971255
E-Mail senden an Frau Kemmerling
Frau Strucken
Zimmer 3.09
Telefon 02271/89-688 Fax 02271/8971688
E-Mail senden an Frau Strucken
Herr Schopen
Zimmer 3.10
Telefon 02271/89-252 Fax 02271/8971252
E-Mail senden an Herrn Schopen
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