Mit Hilfe einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich informieren, ob die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge für Ihr Grundstück bereits abgerechnet worden sind oder zu einem späteren Zeitpunkt noch fälig werden können. Erschließungsbeiträge werden fällig, wenn die Straße, an der das Grundstück liegt oder über die es erschlossen wird, erstmals endgütlig hergestellt ist. Wann das der Fall ist, ergibt sich aus den Regelungen der Erschließungsbeitragssatzung. Auf den reinen Augenschein kann man sich dabei nicht verlassen.
Kanalanschlussgebühren werden fällig, wenn das Grundstück an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann und baulich nutzbar ist.
Angaben über die Höhe bisher noch nicht fällig gewordener Beiträge können nicht erteilt werden.
Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung für Ihr Grundstück können Sie formlos per Post, Fax oder Email beantragen. Benötigt werden folgende Angaben:
- Ihr Name und Ihre Adresse (Wohnsitz)
- Gemarkung, Flur und Flurstücknummer des Grundstücks, für das Sie
die Auskunft anfordern
- Adresse des Grundstücks, für das Sie die Auskunft anfordern (soweit
vorhanden)
Die Antwort erfolgt schriftlich. Fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer Erschließungsbeitrags-bescheinigung betragen in der Regel 43,50 €. Sollten umfangreichere Recherchen (z.B. zu verschiedenen Stichtagen oder wegen einer ungewöhnlichen Erschließungssituation durch mehr als zwei Straßen) erforderlich werden, erhöhen sich die Gebühren. Nähere Informationen erteilt der zuständige Ansprechpartner.