Unter Sondernutzung ist die Nutzung der öffentlichen Fläche über den Gemeingebrauch hinaus zu verstehen.
Hierzu zählen unter anderem das Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie Warenauslagen vor den Ladenlokalen, das Aufstellen von Informations- und Werbeständen, das Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten, Containern etc. sowie Plakatierungen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Für sie wird regelmäßig eine Sondernutzungsgebühr erhoben, deren Höhe sich aus Anlage I der unten aufrufbaren Sondernutzungssatzung ergibt.
Plakatierungen sind nur für in Bergheim ansässige Vereine für Veranstaltungen im Stadtgebiet anzeigepflichtig und gebührenfrei. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne nebenstehende Ansprechpartner.
Wenn Sie gewerbliche Plakate im Stadtgebiet anbringen wollen, wenden Sie sich bitte an die Kooperationspartnerin der Kreisstadt Bergheim, die
Firma Hoffman Outdoor Media GmbH
Telefon: 0203 - 71 38 798
Telefax: 0203 - 71 38 799
Email an Firma Outdoor Media GmbH schreiben