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Kreisstadt Bergheim

Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Bergheim – Auslegung des Entwurfs

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu werden der Lärm kartiert, betroffene Bereiche, Einwohnerinnen und Einwohner ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Nach § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.07.2002 und des BImSchG, sind die Städte und Kommunen zur Erarbeitung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. In der nun durchzuführenden Stufe IV soll eine Überprüfung der Ergebnisse der vorherigen Stufe III erfolgen. Bis spätestens Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Da die Kreisstadt Bergheim die Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig in die Bewertung der Lärmsituation einbinden möchte, bestand die Möglichkeit in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023 Einsicht in die vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Lärmkarten zu nehmen, Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie zu unterbreiten oder ruhige Gebiete zu benennen. Die eingereichten Anregungen und Hinweise aus der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden, wurden gesammelt, ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Das bedeutet, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen erfolgte. Die Anregungen und Hinweise müssen jedoch nicht zwingend mit in die Lärmaktionsplanung einfließen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe IV der Kreisstadt Bergheim steht in der Zeit vom 17.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 als  Download (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung und kann auch analog während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, Altes Rathaus, 1. Etage, Abteilung Stadtplanung, Raum 1.96, 50126 Bergheim eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe IV  Online (Öffnet in einem neuen Tab) sowie schriftlich und zur Niederschrift bei der Kreisstadt Bergheim vorgebracht werden.

Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab) oder  hier (Öffnet in einem neuen Tab).

16.04.2024

Christina Conen-Gemmel
Abteilungsleitung
Andreas Metzemacher
Stadtentwicklung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Rhein-Erft Tourismus e.V., Paul Meixner

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