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Kreisstadt Bergheim

Windenergieausbau in Bergheim

Nicht abgestimmte Aktivitäten einzelner Energieunternehmen führen zu Irritationen

Der Bund gibt mit dem Wind-an-Land-Gesetz die Flächenziele für den Ausbau der Windenergie für NRW vor (bis 2027 mind. 1,1 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen, bis 2032 mind. 1,8 %). Um diese Flächenziele zu erreichen, muss das Land NRW spätestens bis zum 31. Mai 2024 den Landesentwicklungsplan anpassen und bis spätestens zum 31.12.2027 seine Regionalpläne. Bis zur Rechtsgültigkeit der Regionalpläne ist in den Kommunen, die über eine Konzentrationsplanung für Windenergie im Flächennutzungsplan verfügen, diese - aus Sicht der Kreisstadt Bergheim - für die Steuerung der Planung für Windenergieanlagen maßgeblich.

Entsprechend den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes NRW, 2. Änderung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, müssen im Regierungsbezirk Köln mindestens 15.682 ha als Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan räumlich konkret festgelegt werden. Für Bergheim ist eine Flächeninanspruchnahme von rund 6% vorgesehen (Stand Flächennutzungsplan heute: ca. 1,8%). 

Der erste Entwurf des Regionalplanes Köln, Teilplan Erneuerbare Energien mit allen Planungsunterlagen und der Begründung sowie dem Umweltbericht werden dem Regionalrat voraussichtlich Ende Juni 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach erst erfolgt die Offenlage der Planunterlagen für Kommunen und die Öffentlichkeit und gibt erstmals die Möglichkeit, im formellen Verfahren zu den Planungen offiziell Stellung zu nehmen.

Nach Ostern ist der Kreisstadt Bergheim ein erster Vorentwurf der Planzeichnung zur Kenntnis gelangt und offensichtlich auch einigen Energieunternehmen. Die Kreisstadt Bergheim weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorentwürfe nicht mit ihr abgestimmt wurden. Klar ist, dass die momentane Abgrenzung der in der vorgelegten Planzeichnung enthaltenen Vorranggebiete für Windenergie voraussichtlich nicht mit den später im Regionalplan zu beschließenden Flächen übereinstimmen wird, jedenfalls wird dies erst erst nach der Offenlage und der Beteiligung sowie der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen bekannt sein. Erst im 1. oder 2. Quartal 2025 wird der Regionalplan Köln, Teilplan Erneuerbare Energien nach dem aktuell vorliegenden Zeitplan festgestellt und somit Rechtskraft erhalten.

Losgelöst davon haben einige Energieunternehmen, ohne Absprache mit dem Bürgermeister bzw. der Verwaltung, auf Basis der vorliegenden Planunterlagen aus dem Vorentwurf zahlreiche Grundstückseigentümer*innen und Landwirte zu einzelnen Informationsveranstaltungen eingeladen und über Windenergiepläne nicht nur informiert sondern dem Vernehmen nach auch bereits Vertragsentwürfe verteilt. 

Diese unabgestimmte Vorgehensweise führt nicht nur bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen und Irritationen sondern auch bei Bürgermeister Volker Mießeler: „Für die Landwirte und Bürger ist nicht ersichtlich, dass die vorgestellten Pläne einzelner Energieunternehmen auf einer ersten Planunterlage des momentan zu erarbeitenden Regionalplanentwurfs beruht, der erst Ende Juni vorliegen wird und in die Offenlage geht. Es ist völlig unklar, ob die vorgestellten Flächen am Ende überhaupt in dieser Form und Größe im Entwurf erscheinen werden, erst Recht nicht im endgültigen Regionalplan in 2025. Zudem werden üblicherweise derartige Planungen auf städtischem Planungsgebiet im Vorfeld mit der Kommune abgestimmt. Dies ist nicht erfolgt. Alles in allem führen diese Aktivitäten einzelner Unternehmen zu einer erheblichen Unsicherheit bei Grundstückseigentümern und Bürgern. Gerade zu einem derart hochsensiblen Thema erwarte ich mehr Professionalität und Fingerspitzengefühl.“

25.04.2024

Christina Conen-Gemmel
Abteilungsleitung
Stephan Gal

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Bildnachweise

  • Kay-Uwe Fischer

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