Keyvisual background

Ambulante Hilfen zur Erziehung AHzE

Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen.


So haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie selber eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.


Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind:

  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Betreutes Wohnen

Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII

Wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben, kann ein Erziehungsbeistand eingeschaltet werden. Diese pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen, nachdem dafür gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt genaue Ziele, Inhalte und die Dauer der Hilfe festgelegt wurden.


Voraussetzung für die Gewährung von Erziehungsbeistand ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §31 SGB VIII

Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt.


Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern beziehungsweise Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden.


Voraussetzung für die Gewährung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.

Betreutes Wohnen bzw. Hilfe für junge Volljährige
§41 SGB VIII

Das „Betreute Wohnen“ bietet Heranwachsenden meist als Anschluss einer Jugendhilfemaßnahme eine weiterführende Hilfe an.


Ein angemessener Entwicklungsstand sowie das entsprechende Alter, in der Regel zwischen 16 und 18 Jahren, sind Voraussetzung.


Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Hilfeangebot. Rechtliche Grundlagen sind § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII, § 41 SGB VIII sowie § 35 a SGB VIII.


Ziele sind die Förderung der Eigenverantwortlichkeit des jungen Menschen, Hilfe zur selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung und die Entwicklung und Ausgestaltung schulischer und beruflicher Perspektiven.


Hilfestellung und praktische Anleitung erhalten die Jugendlichen regelmäßig in folgenden Bereichen:

  • Wohnungssuche und Wohnungsangelegenheiten 
  • Umgang mit Anträgen und Ämtern
  • Finanzverwaltung
  • Haushaltsführung
  • Ernährung und Gesundheit
  • Schule, Ausbildung und Beruf
  • Identitätsentwicklung, Lebensplanung und Lebensgestaltung
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen und eines privaten Netzwerkes sowie KontaktpflegeProbleme zwischen Kind und Eltern

Unser Fachteam

Vorname Name

Funktion

Tel.-Nummer

Fax-Nummer


Johannes Maier

Abteilungsleitung

02271 89 520

02271 89 71 520


Marisa Zitzmann-Bintz

Sachgebietsleitung IV

02271 89 126

02271 89 71 126


Elin Buschheuer

AHzE IV

02271 89 151

0170-9217273

02271 89 71 151


Christina Edler-Bergmann

AHzE IV

02271 89 120

0151-24084851

02271 89 71 120


Jennifer Hauchwitz

AHzE IV

02271 89 854

01511 0632620

02271 89 71 854


Claudia Kalthoff

AHzE IV

02271 89 121

0170-9204297 

02271 89 71 121


Simone Knels

AHzE IV

02271 89 129

0170-9214840

02271 89 71 129