Das „Betreute Wohnen“ bietet Heranwachsenden meist als Anschluss einer Jugendhilfemaßnahme eine weiterführende Hilfe an.
Ein angemessener Entwicklungsstand sowie das entsprechende Alter, in der Regel zwischen 16 und 18 Jahren, sind Voraussetzung.
Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Hilfeangebot. Rechtliche Grundlagen sind § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII, § 41 SGB VIII sowie § 35 a SGB VIII.
Ziele sind die Förderung der Eigenverantwortlichkeit des jungen Menschen, Hilfe zur selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung und die Entwicklung und Ausgestaltung schulischer und beruflicher Perspektiven.
Hilfestellung und praktische Anleitung erhalten die Jugendlichen regelmäßig in folgenden Bereichen: