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Amtsvormundschaft

Aufgaben der Amtsvormundschaft (nur für minderjährige Kinder)

Die Amtsvormundschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:

bestellte Amtsvormundschaft

Das Jugendamt wird durch Beschluss des Amtsgerichts zum Amtsvormund für minderjährige Kinder bestellt und erhält dann das Sorgerecht oder Teile hiervon, wenn dies nicht mehr durch die Eltern wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann.

gesetzliche Amtsvormundschaft

Diese tritt kraft Gesetzes ein, wenn bei Geburt eines Kindes die Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

Ihr Ansprechpartner für Amtsvormundschaften beim Jugendamt: 


Abteilungsleitung:

Frau Andrea Schoof

Raum 3.33

Tel.-Nr.: 02271/89-496


Sachgebietsleitung:

Frau Heidi Kröger (derzeit nicht im Dienst)
Raum 3.31


Frau Hildegard Engels
Raum 3.30
Tel.-Nr.: 89-899 
Fax-Nr.: 89-71899 
E-Mail: hildegard.engels@bergheim.de


Frau Elisabeth Klauer

Raum 3.30

Tel-Nr.: 89-533

Fax-Nr.: 89-71533

E-Mail: elisabeth.klauer@bergheim.de