Die Amtsvormundschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Das Jugendamt wird durch Beschluss des Amtsgerichts zum Amtsvormund für minderjährige Kinder bestellt und erhält dann das Sorgerecht oder Teile hiervon, wenn dies nicht mehr durch die Eltern wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann.
Diese tritt kraft Gesetzes ein, wenn bei Geburt eines Kindes die Mutter das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ihr Ansprechpartner für Amtsvormundschaften beim Jugendamt:
Abteilungsleitung:
Frau Andrea Schoof
Raum 3.33
Tel.-Nr.: 02271/89-496
Sachgebietsleitung:
Frau Heidi Kröger (derzeit nicht im Dienst)
Raum 3.31
Frau Hildegard Engels
Raum 3.30
Tel.-Nr.: 89-899
Fax-Nr.: 89-71899
E-Mail: hildegard.engels@bergheim.de
Frau Elisabeth Klauer
Raum 3.30
Tel-Nr.: 89-533
Fax-Nr.: 89-71533
E-Mail: elisabeth.klauer@bergheim.de