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Kreisstadt Bergheim

Ausweispflicht

Alle Deutschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Beschreibung

Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, gemäß §1 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) vom 18.06.2009. 

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld belegt.

Bitte achten Sie daher auf die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente!

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