Hier erhalten Sie Informationen über die unterschiedlichen Arten von Bauabnahmen.
Bei der Bauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde handelt es sich um die Bestätigung der baurechtlichen Mangelfreiheit eines Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 81 und 82 Bauordnung NRW (BauO NRW)
notwendige Unterlagen:
Mitteilung über die Fertigstellung des Rohbaus bzw. Mitteilung über die abschließende Fertigstellung. Nach Möglichkeit sollte der mit der Baugenehmigung zugesandte Vordruck verwendet werden.