Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Auch Bevollmächtigte sind hierzu berechtigt.
Sie möchten als Berechtigte oder als Berechtigter Einsicht in laufende, nicht archivierte Vorgänge nehmen? Bitte beantragen Sie dies schriftlich. Wir prüfen dann Ihr Anliegen.
Benötigt werden:
Hinweis
Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht oder nicht mehr
verfügbar sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.
Auch eine Zusendung von Akten oder Teilen hieraus bieten wir nicht an.
Nur nach vorheriger Terminabsprache
Abteilung Bauaufsicht, Zimmer 0.76 im historischen Rathaus
Bethlehemer Strasse 9-11
50126 Bergheim
Die Gebühren für die Akteneinsicht entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung
der Kreisstadt Bergheim in der aktuellen Fassung.
Den Antrag auf Akteneinsicht finden Sie hier