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Bauakteneinsicht

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Auch Bevollmächtigte sind hierzu berechtigt.
Sie möchten als Berechtigte oder als Berechtigter Einsicht in laufende, nicht archivierte Vorgänge nehmen? Bitte beantragen Sie dies schriftlich. Wir prüfen dann Ihr Anliegen.


 Benötigt werden:

  • Antrag auf Akteneinsicht    hier
  • Personalausweis
    Damit keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nehmen können, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen.
  • Aktueller Grundbuchauszug Ihres Grundstückes -
    Bitte legen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug Ihres Grundstückes vor. Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht Bergheim.
  • Eventuell eine schriftliche Vollmacht,
    wenn die Einsichtnahme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen soll

Hinweis
  Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht oder nicht mehr     

  verfügbar sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige      Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.   

  Auch eine Zusendung von Akten oder Teilen hieraus bieten wir nicht an.

Wann und wo können die Akten eingesehen werden?

    Nur nach vorheriger Terminabsprache


    Abteilung Bauaufsicht, Zimmer 0.76 im historischen Rathaus
    Bethlehemer Strasse 9-11
    50126 Bergheim

Gebühren

   Die Gebühren für die Akteneinsicht entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung

   der Kreisstadt Bergheim in der aktuellen Fassung.



Den Antrag auf Akteneinsicht finden Sie hier