Beistandschaften und Vormundschaften
Die Abteilung Beistandschaften und Vormundschaften wird in folgenden Sachgebieten tätig:
- Für minderjährige Kinder und Jugendliche werden - wenn die Eltern die elterliche Sorge aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr wahrnehmen können - Amtsvormundschaften geführt. Ferner tritt auch eine Amtsvormundschaft gesetzlich ein, wenn die Kindesmutter bei Geburt minderjährig ist.
- Die Anerkennung von Vaterschaften, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsverpflichtungen werden in der Beistandschaft beurkundet. Ebenso erfolgt hier auf Wunsch die Geltendmachung von Unterhalt für Kinder alleinerziehender Elternteile.