Keyvisual background

Beistandschaften und Vormundschaften

Die Abteilung Beistandschaften und Vormundschaften wird in folgenden Sachgebieten tätig: 

  • Für minderjährige Kinder und Jugendliche werden - wenn die Eltern die elterliche Sorge aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr wahrnehmen können - Amtsvormundschaften geführt.  Ferner tritt auch eine Amtsvormundschaft gesetzlich ein, wenn die Kindesmutter bei Geburt minderjährig ist.
  • Die Anerkennung von Vaterschaften, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsverpflichtungen  werden in der Beistandschaft beurkundet. Ebenso erfolgt hier auf Wunsch die Geltendmachung von Unterhalt für Kinder alleinerziehender Elternteile.