Die Gemeinde hat ihrem Gesamtabschluss einen Beteiligungsbericht beizufügen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung, bezogen auf ihre einzelnen gemeindlichen Betriebe, erläutert wird. Der Beteiligungsbericht soll den Blick vom Gesamtabschluss auf die einzelnen gemeindlichen Betriebe lenken. Er hat deshalb sachgerechte Angaben über jeden Betrieb der Gemeinde zu enthalten, unabhängig davon, ob der Betrieb in den Vollkonsolidierungskreis für den gemeindlichen Gesamtabschluss (voll zu konsolidierende Betriebe) tatsächlich einzubeziehen ist.
(vgl. Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen Handreichung für Kommunen 7. Auflage)