Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.
Die wichtigsten Informationen zur DSGVO werden unter folgendem Link in verschiedenen Artikeln dargestellt: http://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/datenschutz/
Desweiteren hat der Landessportbund NRW noch mal die wichtigsten Informationen zum Datenschutz in Sportvereinen in einem VIBSS-Infopapier (Stand April 2018) zusammengefasst.
Dieses finden Sie hier.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NRW hat u. a. eine neue Broschüre zum Datenschutz im Vereinsleben herausgegeben.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018. Vereinen ist dabei nicht immer klar, welche Vorschriften für sie gelten und wie diese im Vereinsleben umzusetzen sind.
Die Broschüre geht gezielt auf diese Fragen ein und ergänzt damit das allgemeine Informationsangebot. Sie enthält zudem Muster zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, zur Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet und ein Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten.
Die Broschüre finden sie hier als PDF-Dokument.
Falls Interesse an einer Broschüre im Word-Format besteht, kann diese direkt per E-Mail an pressestelle@ldi.nrw.de bestellt werden.