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Doppelhaushalt 2021-2022

Maßnahmen können jetzt umgesetzt werden

Der Haushaltsplan, ein dickes, schweres Buch mit vielen Seiten, Zahlen und Texten liegt vor uns.

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit Verfügung vom 26.07.2021 mitgeteilt, dass hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2021-2022 innerhalb des Anzeigeverfahrens nach § 80 GO Abs. 5 NRW keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Kreisstadt Bergheim ergriffen werden. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 03.08.2021 kann der Haushaltsplan nunmehr ausgeführt werden.