Am 31.07.2023 wurde die vom Rat der Kreisstadt Bergheim beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 - 2024 nach § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 22.08.2023 hat die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises mitgeteilt, dass der Haushalt genehmigt ist. Innerhalb des Anzeigeverfahrens werden keine Aufsichtsmaßnahmen gegenüber der Kreisstadt Bergheim hinsichtlich des Doppelhaushaltes 2023 – 2024 ergriffen, das Anzeige- und Genehmigungsverfahren zum Doppelhaushalt ist damit abgeschlossen.
Die Haushaltssatzung mit dem gesamten Haushaltsplan und allen Anlagen ist über diesen Link einsehbar.