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Kreisstadt Bergheim

Integrationsrat

Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat löst den bisherigen Ausländerbeirat ab. Er ist nicht nur Migrantenvertretung, sondern auch Ratsausschuss. Er hat damit eine stärkere Stimme als der bisherige Ausländerbeirat.

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?
Der Integrationsrat besteht aus den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern und aus von Zugewanderten direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Der Integrationsrat in Bergheim wird mit zwei Drittel direkt gewählter Personen (10 Personen) und einem Drittel vom Rat bestellter Ratsmitglieder besetzt (5 Personen).

Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist, wer...

  • nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. GG ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) erworben hat
    und am Wahltag 16 Jahre alt ist,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor Wahl in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

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