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Kreisstadt Bergheim

Eheschließung im Ausland

Aktuelle Informationen zu Ihrer bevorstehenden oder bereits erfolgten Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Wenn Sie die Ehe im Ausland schließen wollen, erfahren Sie bei den dortigen Behörden, welche Unterlagen Sie benötigen.

Sofern Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes um zu erfragen, welche Unterlagen für die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden. Für die Prüfung müssen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie für die Eheschließung in Deutschland.

Wird Ihnen vom ausländischen Standesamt aufgegeben eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung zu beschaffen, so erhalten Sie diese im Einwohnermeldewesen ohne Termin am Serviceschalter der Kreisstadt Bergheim. In aller Regel wird Ihnen dann eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich auch der Familienstand ergibt.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie  hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im deutschen Eheregister

Haben Sie im Ausland die Ehe geschlossen und ist zumindest einer von Ihnen deutscher Staatsangehöriger, können Sie auf Antrag bei Ihrem Wohnortstandesamt die Nachbeurkundung vornehmen lassen.

Über die erforderlichen Unterlagen erkundigen Sie sich bitte telefonisch und vereinbaren einen Termin für die Antragstellung. Informationen hält auch das  Standesamt I in Berlin (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.

Erläuterungen und Hinweise

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