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Kreisstadt Bergheim

Der Personalausweis

Der Personalausweis bzw. elektronische Personalausweis ist in erster Linie ein Identitätsdokument. Das Kreditkarten große elektronische Ausweisdokument hat noch weitere Eigenschaften:

Beschreibung

Ausweiskarte
Mit Ihrem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach: Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Passbildes, zum Beispiel im Rathaus, bei Behörden, in der Sparkasse, in der Bank, am Empfang eines Hotels. 

Online-Ausweis – die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises
Mit Ihrem Online-Ausweis weisen Sie Ihre Identität im Internet nach: In Ihrem Personalausweis ist ein Chip enthalten. Das ist Ihr Online-Ausweis. Damit können Sie sich auch online gegenüber Behörden und Unternehmen genauso sicher ausweisen wie sonst vor Ort.

Ihr sicherer Ausweis für die digitale Welt:
Ihr Personalausweis ist mit einem kontaktlos lesbaren Chip ausgestattet. Damit können Sie sich sicher ausweisen, wenn Sie Leistungen von Unternehmen und Behörden im Internet nutzen. Dann ist ein Termin vor Ort häufig nicht mehr nötig und Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden.
Das Online-Ausweisen dauert nur wenige Sekunden. Weitere Informationen zur Nutzung und Handhabung erfahren Sie auf der Internetseite  Personalausweisportal (Öffnet in einem neuen Tab). Die eID-Funktion ist freiwillig, aber grundsätzlich freigeschaltet. Wenn Sie eine neue 6-stellige PIN-Nummer für Ihren Personalausweis benötigen, kommen Sie bitte persönlich an unseren  Serviceschalter.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweisdokumentes folgen Sie bitte den Anweisungen auf  Verlust von Ausweisdokumenten.

Biometrische Daten
Lichtbild und Fingerabdrücke im Chip - Im Chip Ihres Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen sowie Ihr Passbild gespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich für die Speicherung in Ihrem Personalausweis aufgenommen. Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

  • Polizeivollzugsbehörden,
  • Zollverwaltung,
  • Steuerfahndungsstellen der Länder und
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden

Warum Fingerabdrücke im Personalausweis?
Bleiben nach dem Passbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Andere Staaten können diese Daten nicht auslesen. Betrugsversuche durch ähnlich aussehende, fremde Personen mit Ihrem Personalausweis können dadurch schneller erkannt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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