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erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Was bedeutet "erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"?

Der Kinder- und Jugendschutz soll die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen gewährleisten und Gefahren abwenden bzw. beseitigen helfen.
 
Er soll die Erziehungsbemühungen von Erziehungsberechtigten, Schulen und anderen Kreisen unterstützen, Alternativen zu entwicklungshemmenden Verhaltensweisen anbieten und dazu beitragen, jungen Menschen wichtige Hilfen und Möglichkeiten zu eröffnen, um z.B. Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit und Verantwortlichkeit zu erlangen.
 
Neben der Information über jugendschutzrelevante Bestimmungen liegt ein Schwerpunkt der Aufgabe des erzieherischen Jugendschutzes in der Vorbeugung.
Daher werden die Themenbereiche Sucht, Aids, Gewalt, sexueller Missbrauch, Sekten/Okkultismus und Medienschutz im Folgenden näher behandelt.
 
Bei Fragen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kontakt des Jugendamtes der Kreisstadt Bergheim (siehe Kontakt).
 
Die behördliche Kontrolle, ob Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden, liegt in der Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Ordnung",
Tel.: 02271 / 89-562, e-mail: ordnung@bergheim.de.


Anfragen zu Themen den Jugendarbeitsschutz betreffend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) sind an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bezirksregierung Köln zu richten: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/56/kinder/index.html


Allgemeine Informationen über das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit finden Sie unter: http://www.jugendschutz.de/.


Ein Muster für eine Erziehungsbeauftragung stehen Ihnen zum Downloaden am rechten Bildschirmrand zur Verfügung.


Für weitere Informationen klicken Sie auf die nachstehenden Themen: