Die Ambulante Hilfe zur Erziehung stellt sich vor...
Kinder brauchen besondere Zuwendung und junge Menschen haben ein Recht auf eine Förderung der Entwicklung. Doch auch Eltern/Sorgeberechtigte bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind Maßnahmen, die Familien/Sorgeberechtigte in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, um die Erziehungssituation zu verbessern. Diese Hilfeform wird im häuslichen Umfeld der Familie angeboten. Das Ziel ist, die Familien/Sorgeberechtigten zu stärken und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung werden auf Antrag der (Personen-)Sorgeberechtigten im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung“ (bis zu 2 Jahren) durch den allgemeinen sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes bewilligt und von diesem im Rahmen der Hilfeplanung begleitet.
Erziehungsbeistandschaft nach §27/30 SGB VIII
Wenn Kinder und Jugendliche große Probleme im Alltag, in der Schule und zu Hause haben, kann ein Erziehungsbeistand eingeschaltet werden. Diese pädagogische Fachkraft arbeitet mit den Kindern und Jugendlichen, nachdem dafür gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt genaue Ziele, Inhalte und die Dauer der Hilfe festgelegt wurden.
Voraussetzung für die Gewährung von Erziehungsbeistand ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach §27/31 SGB VIII
Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familien werden gemeinsam Lösungen zur Bewältigung von Alltagsproblemen und Konflikten entwickelt.
Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe wird die Familie mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung sowie unter anderem bei Behördengängen unterstützt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.
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