Inhalt anspringen

Kreisstadt Bergheim

JuHiS - Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren im gesamten Strafverfahren. Dabei steht im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nicht der Strafgedanke, sondern der Erziehungsgedanke stets im Vordergrund.

Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für alle Betroffenen mit Unsicherheiten und Konflikten verbunden.

Es gibt viele Fragen:

  • Welche Sanktionen sind zu erwarten?
  • Wird es eine Gerichtsverhandlung geben und wie läuft sie ab?
  • Welche Rechte und Pflichten gibt es?
  • Wann ist man vorbestraft?
  • Wer erfährt von dem Verfahren?
  • Kann es Schwierigkeiten in Schule oder Beruf geben? 

Diese und weitere Fragen können wir gemeinsam in einem Beratungsgespräch klären.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird automatisch von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht über Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden informiert und nimmt daraufhin Kontakt zu den Betroffenen auf. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, unabhängig von einer Strafanzeige Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JuHiS aufzunehmen.

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Datenschutzerklärung