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Kreisstadt Bergheim

Netzwerk Kinderschutz

Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01.05.2022 das bundesweit stärkste Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG NRW). Die Qualität des Kinderschutzes und die strukturellen Rahmenbedingungen sollen vor Ort in den Kommunen auf der neuen gesetzlichen Grundlage verbessert werden.

Die Kernpunkte des Gesetzes dienen einem wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt. Denn die Aufarbeitungen der schweren Kinderschutzfälle aus Lüdge haben u.a. gezeigt, dass eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen an einem (möglichen) Kinderschutzfall Beteiligten erreicht werden muss.

Die Jugendämter haben mit dem Landeskinderschutzgesetz daher unter anderem die Pflicht zur Einrichtung sog. kommunaler Netzwerke Kinderschutz (§9 LKiSchG NRW).

Ein grundsätzliches Ziel ist, die dauerhafte Zusammenarbeit zur Wahrnehmung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche zwischen dem Jugendamt und allen weiteren Akteurinnen und Akteuren, die an einem Kinderschutzfall beteiligt sein können, nachhaltig zu etablieren.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Netzwerkes Kinderschutz, die innerhalb ihrer Arbeit an Kinderschutzfällen beteiligt sein können, kommen aus den fünf Handlungsfeldern: Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Ordnungsbehörden, Schule, Gesundheitswesen und Justiz.

Dazu gehören z. B.:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt 
  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
  • Insoweit erfahrene Fachkräfte (Insofa)
  • (Freie) Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ärzte, Hebammen und Therapeuten
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Gesundheitsämter
  • Polizei und Ordnungsbehörden
  • Familiengerichte und Staatsanwaltschaften
  • Frühe Hilfen

Es geht um:

  • Die strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk
  • Verbindliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung auf den gesetzlichen Grundlagen (§ 8a SGB VIII und § 4 KKG)
  • Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege

Die Steuerung des Netzwerkes Kinderschutz übernimmt die Netzwerkkoordination Kinderschutz. Zu den Aufgaben der Koordinierenden gehören:

  • Fachliche Begleitung des Netzwerkes in seiner Aufgabenwahrnehmung
  • Schaffung struktureller Voraussetzungen für Austausch und Wissenstransfer (z. B. über Padlets, Newsletter, themenspezifische Arbeitsgruppen)
  • Maßnahmenkoordinierung zur Sicherstellung von Strukturen, insb. Netzwerktreffen
  • Informationstransfer zu und aus anderen Netzwerken und Arbeitskreisen zum Thema Kinderschutz im Jugendamtsbezirk
  • Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitskreisen zum Thema Kinderschutz im Jugendamtsbezirk

Das Netzwerk Kinderschutz organisiert außerdem mit Unterstützung der Koordinierungsstelle bedarfsgerecht mindestens drei Mal pro Jahr interdisziplinäre Qualifizierungsangebote zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Darüber hinaus soll das Netzwerk Kinderschutz bürgernah über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz informieren.

Kontakt

Monika Kost
Sachbearbeitung Netzwerkkoordination Kinderschutz IV
IBZ - Informations- und Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Eltern

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • RomoloTavani von Getty Images
  • Kreisstadt Bergheim

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