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Kreisstadt Bergheim

Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer gehört sowie die Grundsteuer zu den Realsteuern. Besteuert wird bei der Gewerbesteuer jeder Gewerbebetrieb. Unter Gewerbebetrieb versteht man ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Steuerschuldner ist der Unternehmer oder die Gesellschaft.

Berechnung
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Bis zu einem Gewerbeertrag in Höhe von 24.500 € wird keine Gewerbesteuer festgesetzt. Die Höhe des Gewerbeertrages wird durch das für den Betrieb zuständige Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt setzt den so genannten Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Stadt Bergheim multipliziert den durch das Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Bergheim, welcher durch den Rat der Stadt Bergheim in der Haushaltssatzung festgesetzt wurde und erstellt den Gewerbesteuerbescheid an den Unternehmer oder die Gesellschaft.

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