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Gewerbewesen

Jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (ausgenommen freiberufliche Tätigkeit) ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig. Sofern sich Ihr Betriebssitz im Stadtgebiet Bergheim befindet müssen alle Gewerbemeldungen zeitgleich mit Aufnahme der Tätigkeit, Änderung des Betriebssitzes oder der Tätigkeit oder der Aufgabe des Betriebes erfolgen. Sollte die Meldung nach 3 Monaten der Aufnahme, Änderung oder Aufgabe vorgenommen werden, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Gewerbemeldung online beantragen

Über das Wirtschafts-Service-Portal NRW haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge zur Gewerbemeldung online zu stellen. 

Online Terminvereinbarung zur persönlichen Vorsprache  

Möchten Sie Ihre Gewerbemeldung bei persönlicher Vorsprache beantragen oder beraten werden, können Sie hierfür online einen Termin vereinbaren.  

Informationen zu Gewerbeangelegenheiten im Überblick:

Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen (§ 14 GewO)

Diese Anmeldung kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Handelsregister eingetragen sind.

Folgende Unterlagen werden benötigt:


  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Bergheim wohnen)
  • Nachweis über den Eintrag in der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten (nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten)
  • bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  • bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

    Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt:
  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €


Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen. 


Grundsätzlich ist zur Gewerbeanmeldung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Dazu muss diese Person eine schriftliche Vollmacht, Ihren Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Eine schriftliche Anmeldung ist nur bei Tätigkeiten, die nicht besonderen Zulassungsvoraussetzungen (erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten) unterliegt, möglich. Sollten Sie die Anmeldung schriftlich (postalisch, per Email oder per Fax) vornehmen, müssen alle erforderlichen Unterlagen dem ausgefüllten Anmeldevordruck beigefügt sein.


Download Gewerbeanmeldung

Nur bei schriftlichen Anmeldungen (postalisch, per Email oder Fax) ist die Verwaltungsgebühr vorab unter Angabe des


Kassenzeichens 0064.2300001


auf das Konto der Kreissparkasse Köln

IBAN: DE86 37050299 0142002500 SWIFT: COKSDE33XXX


oder

der Volksbank

IBAN: DE43 37069252 1001900010, SWIFT: GENODED1ERE,


zu überweisen.

Alternativ kann ein Verrechnungsscheck den Unterlagen beigefügt werden.

Für die Anmeldung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten ist die Vorlage der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich. Nähere Informationen zur Abgrenzung und Einteilung handwerklicher Tätigkeiten erhalten Sie bei der Handwerkskammer:

Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/20220

Bei der Gewerbeanmeldung erlaubnispflichtiger oder überwachungsbedürftiger Tätigkeiten sind die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten!


Gewerbeanmeldung online

Gewerbeanmeldung Handelsregisterfirmen (§ 14 GewO)

Die Gewerbeanmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften kann erst nach Eintragung im Handelsregister vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:


  • Personalausweis(e) des/der Geschäftsführer(s)
  • bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

    Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt:
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.


Nur bei schriftlichen Anmeldungen (postalisch, per Email oder Fax) ist die Verwaltungsgebühr vorab unter Angabe des

Kassenzeichens 0064.2300001
auf das Konto der Kreissparkasse Köln
IBAN: DE86 37050299 0142002500 SWIFT: COKSDE33XXX
oder
der Volksbank
IBAN: DE43 37069252 1001900010, SWIFT: GENODED1ERE,
zu überweisen.
Alternativ kann ein Verrechnungsscheck den Unterlagen beigefügt werden.

Sollte eine erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeit angemeldet werden, ist auch hier die Vorlage der entsprechenden Erlaubnis oder Unterlagen erforderlich. Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigen erforderlich. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werde. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht, der Personalausweis der/des Geschäftsführer(s) und der Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich.


Gewerbeanmeldung online


Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Bei der Gewerbeanmeldung ist bei folgenden Tätigkeiten die Vorlage einer Erlaubnis erforderlich:

Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO)

Die überwachungsbedürftigen Gewerbe sind in § 38 GewO abschließend aufgeführt. An- und Verkauf von

  • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen
  • durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Ausnahmen sind jedoch möglich:
„(2) Bei begründeter Besorgnis der Gefahr der Verletzung wichtiger Gemeinschaftsgüter kann ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch bei anderen als den in Absatz 1 genannten gewerblichen Tätigkeiten angefordert oder eingeholt werden.“

Ist ein Gewerbe überwachungsbedürftig, so ist vor der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde vorzulegen. Das Führungszeugnis (Meldeamt) und die Auskunft (Gewerbeamt) sind von der Wohnortgemeinde einzuholen und an Abteilung 4.1.2 senden zu lassen.

Gewerbeummeldung (§ 14 GewO)

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Betrieb innerhalb des Stadtgebietes Bergheim umziehen oder sich die Tätigkeit des Gewerbes ändert. Änderungen im Bereich der Geschäftsführung bei Handelsregisterfirmen sind unter Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges anzuzeigen.



Folgende Unterlagen werden benötigt:


  • Personalausweis
  • bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  • bei juristischen Personen: Handelsregistereintragung
  • bei handwerksähnlichen oder handwerklichen Tätigkeiten: Eintragung der Handwerkskammer
  • bei erlaubnispflichtigen und überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Vorlage der Erlaubnis bzw. erforderlichen Unterlagen (Original oder beglaubigte Kopie)
  • bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag

    Die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt:
  • für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personalgesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
  • für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,00 €


Bei einer Sitzverlegung Ihres Betriebes in eine andere Stadt ist eine Gewerbeabmeldung in Bergheim erforderlich, sowie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt des neuen Betriebssitzes.

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache des Vertretungsberechtigen erforderlich. Die Anmeldung kann aber auch durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werde. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht, der Personalausweis der/des Geschäftsführer(s) und der Personalausweis des Bevollmächtigten erforderlich.


Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.


Für eine schriftliche Ummeldung (postalisch, per Email oder Fax) werden o.a. Unterlagen in Kopie und der ausgefüllte Ummeldevordruck (Download siehe unten) benötigt.

Nur bei schriftlichen Ummeldungen (postalisch, per Email oder Fax) ist die Verwaltungsgebühr vorab unter Angabe des

Kassenzeichens 0064.2300001


auf das Konto der Kreissparkasse Köln

IBAN: DE86 37050299 0142002500 SWIFT: COKSDE33XXX


oder

der Volksbank

IBAN: DE43 37069252 1001900010 SWIFT: GENODED1ERE


zu überweisen. Alternativ kann ein Verrechnungsscheck den Unterlagen beigefügt werden.


Gewerbeummeldung online

Gewerbeabmeldung (§ 14 GewO)

Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn Sie die selbständige Tätigkeit aufgeben oder den Betriebssitz in einen anderen Zuständigkeitsbereich verlegen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:


  • Personalausweis
  • bei schriftlicher Abmeldung: Kopie der Gewerbeanmeldung, Kopie des Personalausweises Vor- und Rückseite, ausgefülltes Abmeldeformular

Download Abmeldeformular 


Für eine Gewerbeabmeldung ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.


Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.


Gewerbeabmeldung online

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich:


  1. Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  2. Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  3. Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  4. Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Das Gewerbezentralregister wird unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt. Verwaltungsentscheidungen, Verzichte und Bußgeldentscheidungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen, während strafgerichtliche Verurteilungen sich nur gegen natürliche Personen richten.

Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder ggf. mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hier geht es zum Online-Portal.

Informationen zum klassischen Antragsverfahren: Die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich im Rathaus  (Hauptwohnsitz in Bergheim) beantragt werden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Personalausweis oder Nationalpass mit Aufenthaltstitel
  • zur Vorlage bei einer Behörde: Die genaue Anschrift der Behörde


Wenn der Antragsteller eine juristische Person ist (Betriebstätte/Hauptniederlassung in Bergheim), benötigen Sie mehrere Auszüge aus dem Gewerbezentralregister: Einen für die juristische Person und einen für jede Geschäftsführerin beziehungsweise jeden Geschäftsführer.

Gebühr: 13,00 €


Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte bezahlt werden.
Nur bei schriftlichen Beantragungen (postalisch, per Email oder Fax) ist die Verwaltungsgebühr vorab unter Angabe des

Kassenzeichens 0064.2300001

auf das Konto der Kreissparkasse Köln IBAN: DE86 37050299 0142002500 SWIFT: COKSDE33XXX

oder

der Volksbank IBAN: DE43 37069252 1001900010, SWIFT: GENODED1ERE.