Diese Anmeldung kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Handelsregister eingetragen sind.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Bergheim wohnen)
- Nachweis über den Eintrag in der Handwerkskammer bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten (nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten)
- bei Ausländerinnen und Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
- bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,00 €
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort bevorzugt per EC-Karte zu zahlen.
Grundsätzlich ist zur Gewerbeanmeldung eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person vertreten lassen. Dazu muss diese Person eine schriftliche Vollmacht, Ihren Personalausweis und den eigenen Personalausweis mitbringen.
Eine schriftliche Anmeldung ist nur bei Tätigkeiten, die nicht besonderen Zulassungsvoraussetzungen (erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten) unterliegt, möglich. Sollten Sie die Anmeldung schriftlich (postalisch, per Email oder per Fax) vornehmen, müssen alle erforderlichen Unterlagen dem ausgefüllten Anmeldevordruck beigefügt sein.
Download Gewerbeanmeldung
Nur bei schriftlichen Anmeldungen (postalisch, per Email oder Fax) ist die Verwaltungsgebühr vorab unter Angabe des
Kassenzeichens 0064.2300001
auf das Konto der Kreissparkasse Köln
IBAN: DE86 37050299 0142002500 SWIFT: COKSDE33XXX
oder
der Volksbank
IBAN: DE43 37069252 1001900010, SWIFT: GENODED1ERE,
zu überweisen.
Alternativ kann ein Verrechnungsscheck den Unterlagen beigefügt werden.
Für die Anmeldung handwerklicher oder handwerksähnlicher Tätigkeiten ist die Vorlage der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich. Nähere Informationen zur Abgrenzung und Einteilung handwerklicher Tätigkeiten erhalten Sie bei der Handwerkskammer:
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/20220
Bei der Gewerbeanmeldung erlaubnispflichtiger oder überwachungsbedürftiger Tätigkeiten sind die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu beachten!
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