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Kreisstadt Bergheim

Handwerkerparkausweise

Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung des Handwerkerparkausweises für NRW

Beschreibung

Geltungsbereich Handwerkerparkausweises NRW
Der Handwerkerparkausweis NRW kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für Gesamt-NRW erteilt werden

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe

  1. regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
  2. spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen, welche schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen. Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.
  3. Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden bzw. hat die Ausnahmegenehmigung keine Gültigkeit.

Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot /Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der
    Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

Übertragbarkeit des Handwerkerparkausweises
Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf maximal 5 Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die mit einem Hologramm (Kopierschutz) versehene Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden (siehe Gebührenhinweise). Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.

Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Originalparkausweis sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Änderung des Parkausweises beträgt 8,50 EURO.

Erläuterungen und Hinweise

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